SpVgg Ansbach 09

Xaver Bertsch Sportpark, Platz für 5.000 Besucher

Eintrittspreise Saison 2022/2023:

Stehplatz, Sitzplatz und Nebentribüne

Haupttribüne überdacht

Mitglieder, Förderer
Studenten, Behinderte, Rentner
7,00 Euro 10,00 Euro
Nichtmitglieder 9,00 Euro 12,00 Euro
Familienkarte 12,00 Euro
Jugendliche bis 12 Jahre FREI 10,00 Euro

Herzlich willkommen im Xaver-Bertsch Sportpark

Für Medienvertreter: Bitte füllen Sie vorab das Akkreditierungsformular (zu finden unter Download) aus und senden es an denise.kapp@spvgg-ansbach.de Ein Zutritt ohne vorherige Akkreditierung ist leider nicht möglich.

Für Zuschauer: Gästefans parken an der Realschule Ansbach, Schreibmüllerstraße 12 und nehmen von dort aus den Fußweg zum Stadion und dem Hintereingang des Stadions. Dauer Fußweg: 10 Minuten.

Heimfans steht der Parkplatz am Messezentrum und der Parkplatz der Hochschule Ansbach zur Verfügung. Dauer Fußweg: 10 Minuten.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Fußwege: https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Br8Q9iB6yf2TFZE_CFpP2vySwgtdolc&usp=sharing

Der Xaver-Bertsch Sportpark wurde 1975 gebaut. Die heutige Haupttribüne wurde 1992 errichtet.

2001 wurde der Sportpark im Zuge des Aufstiges in die dritthöchste Spielklasse, regionalligatauglich ausgebaut.

Der Xaver-Bertsch Sportpark bietet Platz für 5000 Zuschauer, davon sind 4000 Stehplätze und 1000 Sitzplätze. 350 Zuschauer dürfen sich auf unserer überdachten Hauptribüne wohlfühlen.

Auf dem Gelände des Xaver-Bertsch Sportparks befinden sich ebenfalls unser intern bewirtetes Vereinsheim sowie der mit einer Flutlichtanlage neu sanierte B-Platz.

Wir freuen uns auch Dich baldmöglichst im Xaver-Bertsch Sportpark als Gast willkommen zu heissen.

 

HINWEIS !!!

Verbote in der umfriedeten Versammlungsstätte (Stadion)

Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

a) gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches und rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial;
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, insbesondere Flaschen, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
c) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Kinderwägen;
d) Tiere;
e) mechanisch betriebene Lärminstrumente (Pressluftfanfaren) oder sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer)

f) außerdem ist keinerlei Pyrotechnik erlaubt!

Ein Dankeschön an unsere Sponsoren

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